Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Tätowierarbeiten, die von Lena Arneth e.U., mit Sitz in Eisenstadt, Österreich (nachfolgend „Studio“ genannt), erbracht werden.
Die AGB gelten für alle Terminvereinbarungen, Aufträge und Dienstleistungen zwischen dem Studio und seinen Kundinnen und Kunden in der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Terminfixierung gültigen Fassung.
Mit der verbindlichen Buchung eines Tattoo-Termins – insbesondere durch Leistung der vereinbarten Anzahlung, erkennt die Kundin / der Kunde diese AGB als verbindlich an.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch das Studio.
Diese AGB sind jederzeit in aktueller Form auf der Website des Studios einsehbar.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird – soweit gesetzlich zulässig – der Gerichtsstand Eisenstadt vereinbart.
Anfrage
Eine Anfrage für ein Tattoo-Projekt kann über das Online-Anfrageformular auf der Website oder persönlich während der ausgewiesenen Besprechungszeiten im Studio gestellt werden.
Jede Anfrage ist unverbindlich und dient ausschließlich der Vorabklärung, ob und unter welchen Bedingungen das gewünschte Tattoo-Projekt vom Studio übernommen werden kann. Ein rechtlicher Anspruch auf Annahme des Projekts besteht nicht.
Persönliche Beratung
Tattoo-Termine werden grundsätzlich ausschließlich nach einer persönlichen Beratung im Studio vergeben. Die persönliche Beratung dient der Besprechung von Motiv, Größe, Platzierung, Stil, Ablauf, Preisrahmen sowie gesundheitlichen Aspekten und ist Voraussetzung für eine Terminvergabe.
Bei sehr kleinen und einfachen Motiven (z. B. kurze Schriftzüge, Namen, Zahlen oder Datumsangaben) kann das Studio nach eigenem Ermessen auf eine persönliche Beratung verzichten und den Termin direkt vereinbaren. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Beratungen - unabhängig davon, ob sie im Studio oder per E-Mail erfolgen - sind kostenlos und unverbindlich. Ein Beratungstermin begründet weder eine Verpflichtung zur Buchung eines Termins noch stellt er bereits eine Reservierung dar.
Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben
Kundinnen und Kunden sind verpflichtet, im Rahmen der Anfrage und Beratung alle relevanten Angaben - insbesondere gesundheitsbezogene Informationen - vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Diese Angaben dienen ausschließlich der Einschätzung, ob eine Tätowierung durchführbar ist.
Unvollständige oder falsche Angaben können zur Ablehnung des Projektes oder zur späteren Terminabsage führen.
Vorläufige Terminvereinbarung
Nach erfolgter Beratung - beziehungsweise im Ausnahmefall bei einfachen Motiven ohne Beratung - kann ein Tattoo Termin in Aussicht gestellt werden.
Nach erfolgter persönlicher Beratung und Einigung über Motiv, Umfang und Termin kann ein Tattoo-Termin in Aussicht gestellt werden.
Ein Tattoo-Termin gilt erst dann als verbindlich, wenn die vom Studio festgelegte Anzahlung fristgerecht geleistet wurde.
Die Höhe der Anzahlung wird vom Studio individuell festgelegt und der Kundin / dem Kunden vor der Terminfixierung eindeutig mitgeteilt. Die Anzahlung stellt einen fixen, nicht rückerstattbaren Betrag dar.
Der in Aussicht gestellte Termin wird ab Mitteilung der Anzahlung vorläufig für drei (3) Werktage reserviert, um die Leistung der Anzahlung zu ermöglichen. Die Anzahlung kann bar im Studio oder per Überweisung erfolgen. Maßgeblich ist der tatsächliche Zahlungseingang.
Nach Eingang der Anzahlung gilt der Tattoo-Termin als verbindlich fixiert und es entsteht eine verbindliche Terminvereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet und dient der Absicherung des vereinbarten Termins sowie der Abgeltung termin- und projektbezogener Vorleistungen, insbesondere der individuellen Motivzeichnung, der verbindlichen Zeitblockierung sowie der Material- und Ablaufplanung.
Wird die Anzahlung nicht innerhalb der genannten Frist geleistet, wird der Termin automatisch freigegeben. Daraus entstehen weder Ansprüche noch Verpflichtungen für beide Seiten.
Für Absagen oder Verschiebungen gelten die Regelungen gemäß Punkt 4 dieser AGB.
Nach fristgerechtem Eingang der Anzahlung gilt der Tattoo-Termin als verbindlich fixiert. Mit der Terminfixierung reserviert das Studio den vereinbarten Zeitraum exklusiv für die Kundin / den Kunden und erbringt im Vorfeld individuelle Planungs- und Vorbereitungsleistungen.
Da der wirtschaftliche Schaden bei Absagen zeitabhängig zunimmt und sich kurz vor dem Termin von einem Planungsaufwand zu einem vollständigen Leistungsausfall entwickelt, gelten die nachstehenden Regelungen.
Für die Berechnung von Fristen gelten ausschließlich Werktage (Montag bis Freitag). Absagen oder Verschiebungen, die an Wochenenden oder außerhalb der regulären Geschäftszeiten erfolgen, werden so behandelt, als wären sie am nächsten Werktag eingegangen.
Fristgerechte Absage oder Verschiebung
Eine Absage oder Verschiebung ist bis spätestens drei (3) Werktage vor dem vereinbarten Termin möglich. Innerhalb dieser Frist kann der Termin bis zu **zwei (2) Mal** ohne Angabe von Gründen kostenfrei verschoben werden.
Die geleistete Anzahlung bleibt in diesen Fällen vollständig bestehen und wird auf einen Ersatztermin übertragen.
Kurzfristige Absage (unter drei Werktagen)
Bei einer Absage oder Verschiebung innerhalb von weniger als drei (3) Werktagen vor dem Termin ist eine wirtschaftlich sinnvolle Neuvergabe des reservierten Zeitraums in der Regel nicht mehr möglich.
Zu diesem Zeitpunkt hat das Studio den Termin bereits exklusiv blockiert und terminbezogene Vorleistungen erbracht, insbesondere:
die verbindliche Zeitblockierung
die individuelle zeichnerische Ausarbeitung des Motivs
die terminbezogene Arbeits- und Materialplanung
organisatorischen Aufwand im Zusammenhang mit Terminierung und Ablauf
Diese Leistungen wurden ausschließlich für den konkreten Termin und die jeweilige Kundin / den jeweiligen Kunden erbracht und können nicht anderweitig verwendet oder ersetzt werden.
Aus diesem Grund verfällt die geleistete Anzahlung vollständig, da sie der Abgeltung dieses bereits entstandenen termin- und projektbezogenen Aufwands dient.
Absage unter einem Werktag vor dem Termin oder Nichterscheinen
Erfolgt die Absage am letzten Werktag vor dem Termin, am Tag des Termins selbst oder erscheint die Kundin / der Kunde nicht zum vereinbarten Termin, ist eine wirtschaftliche Neuvergabe des Zeitraums nicht mehr möglich.
In diesem Fall ist eine Ausfallpauschale in Höhe von 100 % des vereinbarten Tattoo-Preises zu leisten. Die bereits geleistete Anzahlung wird auf diese Ausfallpauschale angerechnet.
Der Kundin / dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Krankheitsbedingte Verhinderung
Kann der Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrgenommen werden, ist eine kostenfreie Verschiebung auch nach Ablauf der genannten Fristen möglich, sofern:
am Tag der Absage ein ärztliches Attest per E-Mail übermittelt wird und
das Attest den betroffenen Termin abdeckt
In diesem Fall bleibt die Anzahlung vollständig bestehen und wird auf einen Ersatztermin übertragen. Wird kein entsprechendes Attest vorgelegt, gelten die vorstehenden Regelungen zu Anzahlung und Ausfallpauschale.
Höhere Gewalt
Als höhere Gewalt gelten ausschließlich außergewöhnliche, unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Kundin / des Kunden liegen und die Wahrnehmung des Termins objektiv unmöglich machen.
Dazu zählen insbesondere:
schwere Verkehrsunfälle auf dem unmittelbaren Weg zum Termin
behördliche Anordnungen oder Sperren
Naturereignisse (z. B. Sturm, Hochwasser), sofern ein Erscheinen objektiv unmöglich ist
Todesfälle im engsten Familienkreis am oder unmittelbar vor dem Termintag
Nicht als höhere Gewalt gelten insbesondere:
berufliche Verpflichtungen
private Termine
Organisations- oder einfache Transportprobleme
bloßer Zeitmangel oder Verspätungen
Die Kundin / der Kunde hat das Studio unverzüglich zu informieren und auf Verlangen geeignete Nachweise vorzulegen.
Liegt ein anerkannter Fall höherer Gewalt vor, kann der Termin kostenfrei verschoben werden. Bereits geleistete Anzahlungen bleiben bestehen und werden auf einen Ersatztermin angerechnet.
Absage durch das Studio
Muss ein Termin aus Gründen, die vom Studio zu vertreten sind (z. B. krankheitsbedingter Ausfall), kurzfristig verschoben werden, wird ein zeitnaher Ersatztermin angeboten.
Bereits geleistete Anzahlungen bleiben in diesem Fall vollständig bestehen. Ein Anspruch auf Rückerstattung, Schadenersatz oder Kostenersatz besteht nicht.
Individuelle Entwurfsarbeit
Alle Tattoo-Entwürfe werden individuell auf Basis der persönlichen Beratung und der vereinbarten Vorstellungen erstellt. Ein Anspruch auf die Erstellung mehrerer alternativer Entwürfe besteht nicht.
Änderungswünsche nach Beginn der Entwurfsarbeit sind im Rahmen des vereinbarten Stils und Umfangs möglich. Wesentliche Änderungen, zusätzliche Motive oder inhaltliche Abweichungen können zusätzlichen Zeitaufwand verursachen oder eine Neuplanung des Termins erforderlich machen.
Motivfreigabe
Der finale Entwurf wird vor dem Tätowieren gemeinsam besprochen. Mit der ausdrücklichen Zustimmung der Kundin / des Kunden gilt das Motiv als freigegeben.
Nach der Freigabe sind nur noch geringfügige Anpassungen (z. B. kleine Größen- oder Detailänderungen) möglich, sofern sie den Ablauf des Termins nicht beeinflussen.
Wesentliche Motivänderungen oder ein Motivwechsel am Termintag gelten als Absage durch die Kundin / den Kunden. In diesem Fall greifen die Regelungen gemäß Punkt 4.
Urheberrechte & Nutzung
Alle Entwürfe, Skizzen und Zeichnungen sind geistiges Eigentum des Studios und unterliegen dem Urheberrecht. Dies gilt unabhängig davon, ob für das Tattoo bereits Zahlungen geleistet wurden.
Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder anderweitige Verwendung der Entwürfe – auch in veränderter oder teilweiser Form – ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Studios nicht gestattet.
Mit der Durchführung des Tattoos erhält die Kundin / der Kunde das Recht, das tätowierte Motiv für private Zwecke zu zeigen und abzubilden (z. B. Fotos für private oder öffentliche Profile). Eine kommerzielle Nutzung oder Weiterverwertung des Motivs ist ausgeschlossen.
Ablehnung von Motiven
Das Studio behält sich vor, Motive abzulehnen, die nicht dem eigenen Stil, der Arbeitsweise oder den ethischen Grundsätzen des Studios entsprechen (z. B. diskriminierende, extremistische oder gesetzlich problematische Inhalte).
Gesundheitsangaben & Informationspflicht
Die Kundin / der Kunde ist verpflichtet, vor dem Tattoo-Termin (bei der Beratung) alle gesundheitlich relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dazu zählen insbesondere bestehende Erkrankungen, Hautveränderungen, Allergien, chronische Krankheiten, Schwangerschaft, Stillzeit sowie die Einnahme von Medikamenten (z. B. Blutverdünner, Antibiotika oder immunsuppressive Medikamente).
Änderungen des Gesundheitszustandes, die zwischen Beratung und Termin auftreten, sind dem Studio unverzüglich vor dem Termin mitzuteilen.
Ausschluss- und Ablehnungsgründe
Eine Tätowierung kann aus gesundheitlichen, hygienischen oder rechtlichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden. Ausschlussgründe können insbesondere sein:
akute oder ansteckende Erkrankungen
entzündliche Hautveränderungen im zu tätowierenden Bereich
medizinische Kontraindikationen
unvollständige oder unzutreffende Gesundheitsangaben
Bestehen Zweifel an der gesundheitlichen Eignung oder wird ein Ausschlussgrund festgestellt, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Tätowierung.
Aufklärung & Eigenverantwortung
Die Kundin / der Kunde erklärt, über die typischen Risiken einer Tätowierung (z. B. Schmerzen, Schwellungen, Rötungen, Wundheilung, mögliche Komplikationen) aufgeklärt worden zu sein und diese bewusst in Kauf zu nehmen.
Die Entscheidung, sich tätowieren zu lassen, erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Unsicherheiten hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung ist vorab ärztlicher Rat einzuholen.
Voraussetzungen für die Durchführung
Die Durchführung einer Tätowierung setzt voraus, dass:
alle relevanten Informationen vollständig und rechtzeitig mitgeteilt wurden
keine Ausschlussgründe vorliegen
keine gesundheitlichen oder rechtlichen Bedenken gegen die Tätowierung bestehen
Werden relevante Umstände erst am Tag des Termins bekannt, die einer Tätowierung entgegenstehen oder diese unvertretbar machen, gilt der Termin als nicht durchführbar. Die weiteren Folgen ergeben sich aus Punkt 7 (Abbruch des Termins) sowie Punkt 4 (Ausfallregelungen).
Ablauf & Hygiene
Die Tätowierung erfolgt unter Einhaltung der geltenden hygienischen und gesetzlichen Vorschriften. Alle verwendeten Materialien sind steril, gesetzeskonform und für den einmaligen Gebrauch bestimmt.
Das Studio behält sich vor, die Tätowiersitzung aus hygienischen, medizinischen oder sicherheitsrelevanten Gründen jederzeit zu unterbrechen oder abzubrechen, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
Mitwirkung und Verhalten während des Termins
Die Kundin / der Kunde ist verpflichtet, pünktlich zum Termin zu erscheinen und den Anweisungen des Studios während der Sitzung Folge zu leisten.
Der Konsum von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Substanzen vor oder während des Termins ist untersagt. Ebenso ist ein hygienisch ungeeigneter Zustand oder ein Verhalten, das den Ablauf, die Sicherheit oder die Hygiene beeinträchtigt, nicht zulässig.
Ein respektvoller Umgang mit dem Studio sowie ein kooperatives Verhalten während der Sitzung werden vorausgesetzt. Störungen des Arbeitsablaufs oder ein Verhalten, das eine sichere Durchführung unmöglich macht, sind zu unterlassen.
Verspätetes Erscheinen
Erscheint die Kundin / der Kunde verspätet zum vereinbarten Termin, kann sich der Ablauf entsprechend verkürzen. Ein Anspruch auf Durchführung innerhalb der ursprünglich geplanten Zeit besteht nicht.
Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten kann der Termin nach Ermessen des Studios verkürzt oder verschoben werden.
Bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten ist das Studio berechtigt, den Termin abzubrechen oder abzusagen. In diesem Fall gilt der Termin als vom Kunden abgesagt; es gelten die Regelungen gemäß Punkt 4.
Haftung
Das Studio haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für Personenschäden bleibt hiervon unberührt.
Eine Haftung für Schäden, Komplikationen oder Folgeschäden, die auf unvollständige oder unzutreffende Angaben der Kundin / des Kunden, auf individuelle körperliche Reaktionen oder auf die Nichtbeachtung der Pflegehinweise zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Folgekosten medizinischer Behandlungen, Verdienstausfälle oder sonstige mittelbare Schäden.
Individueller Heilungsverlauf
Der Heilungsverlauf eines Tattoos ist individuell unterschiedlich und abhängig von verschiedenen Faktoren wie Hauttyp, Körperstelle, Lebensweise und Nachsorge.
Typische Begleiterscheinungen wie Rötungen, Schwellungen, Juckreiz oder vorübergehender Farbverlust stellen keinen Mangel dar und begründen keinen Anspruch auf Reklamation oder Schadenersatz.
Nachsorge & Pflege
Nach der Tätowierung erhält die Kundin / der Kunde Pflegehinweise. Diese sind sorgfältig einzuhalten. Veränderungen oder Auffälligkeiten während des Heilungsverlaufs sind dem Studio zeitnah mitzuteilen, um gegebenenfalls reagieren oder beraten zu können.
Schäden oder Beeinträchtigungen des Tattoos, die durch unsachgemäße Pflege, äußere Einflüsse oder eigenmächtige Eingriffe entstehen, liegen nicht im Verantwortungsbereich des Studios.
Nachstechen
Ein kostenloses Nachstechen ist möglich, sofern:
das Tattoo vollständig abgeheilt ist (in der Regel nach 4–8 Wochen),
die Pflegehinweise ordnungsgemäß eingehalten wurden,
kein Eigenverschulden vorliegt (z. B. durch falsche Pflege, Kratzen, Reibung, Sonne, ungeeignete Salben),
das Nachstechen innerhalb von acht (8) Wochen nach dem ursprünglichen Termin vereinbart wird.
Zur besseren Beurteilung des Heilungsverlaufs wird die Kundin / der Kunde gebeten, dem Studio etwa eine Woche nach dem Termin ein aussagekräftiges Foto des Tattoos zu übermitteln und dem Studio bei Auffälligkeiten oder Problemen unverzüglich Bescheid zu geben.
Zusätzlich kann das Studio vor einem Nachstech-Termin eine fotografische Dokumentation des vollständig abgeheilten Tattoos anfordern.
Werden auffällige Veränderungen während der Abheilung nicht zeitnah mitgeteilt und kann dadurch die Ursache nicht mehr nachvollzogen werden, kann der Anspruch auf ein kostenloses Nachstechen entfallen.
Nach Ablauf der genannten Fristen oder bei Nichteinhaltung der Voraussetzungen besteht kein Anspruch auf ein kostenloses Nachstechen. Ein Nachstechen kann in diesen Fällen nach individueller Einschätzung gegen Aufpreis erfolgen.
Während der Sommermonate Juni bis einschließlich August werden grundsätzlich keine kostenlosen Nachstech-Termine vergeben, da in dieser Zeit regelmäßig keine optimalen Heilungs- und Nachpflege-Bedingungen gegeben sind.
Preise
Alle Preise werden individuell nach Motiv, Größe, Platzierung und zeitlichem Aufwand kalkuliert und vorab kommuniziert. Preisangaben stellen Richtwerte dar. Änderungen des Motivs, Zusatzwünsche oder ein erhöhter Zeitaufwand können zu einer Anpassung des Gesamtpreises führen.
Alle Preise verstehen sich in Euro.
Anzahlung
Für jeden verbindlichen Tattoo-Termin ist eine Anzahlung gemäß Punkt 3 zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet und ist nicht rückerstattbar. Die weiteren Regelungen zu Absagen und Ausfallkosten ergeben sich aus Punkt 4.
Restzahlung
Der verbleibende Betrag ist unmittelbar nach Abschluss der Tätowiersitzung fällig und bar oder per Sofortüberweisung zu begleichen. Teilzahlungen, Ratenzahlungen oder nachträgliche Zahlungsaufschübe sind ausgeschlossen.
Gutscheine
Gutscheine werden ausschließlich vom Studio ausgestellt und sind nur gültig, wenn sie mit
einem eindeutigen Gutscheincode sowie
einem offiziellen Studio-Stempel
versehen sind.
Jeder Gutscheincode ist im internen System des Studios registriert.
Gutscheine sind zwölf (12) Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Innerhalb dieser Frist muss der Tattoo-Termin stattfinden. Nach Ablauf der Gültigkeit verfällt der Gutschein ersatzlos. Eine Barauszahlung oder Erstattung – auch von Teilbeträgen – ist ausgeschlossen.
Die Rechnung über den Gutschein wird stets auf die kaufende Person ausgestellt. Der Gutschein kann verschenkt werden.
Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Gutscheins übernimmt das Studio keine Haftung. Ohne gültigen Studio-Stempel oder erkennbaren Gutscheincode ist eine Einlösung ausgeschlossen.
Gutscheine können nicht mit Rabatten, Aktionen oder Sonderpreisen kombiniert werden.
In begründeten Ausnahmefällen (z. B. längere Krankheit oder studioseitige Terminverschiebungen) kann die Gültigkeit eines Gutscheins einmalig und schriftlich verlängert werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Rechnungen
Für jede Anzahlung, Gutscheinzahlung und Restzahlung wird eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt.
Preisänderungen
Das Studio behält sich vor, Preise jederzeit anzupassen. Für bereits verbindlich fixierte Termine gilt jedoch stets der zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung vereinbarte Preis.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Schriftform im Sinne dieser AGB umfasst auch elektronische Kommunikation (z. B. E-Mail).
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Studios.
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